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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78417

Der Maximalpegel in der DIN 4109

Autoren G. Steger
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Lärmbekämpfung 17 (2022) Nr. 5, S. 148-155, 2 B, 6 T, 14 Q

Der Maximalpegel fristet beim Schallschutz gegen Außenlärm in der DIN 4109 seit Jahrzehnten ein kümmerliches Dasein. In der aktuellen Fassung der Norm vom Januar 2018 wird diesbezüglich angemerkt: "Bei den Anforderungen zum Schutz gegen Außenlärm werden in DIN 4109-1 Maximalpegel nicht berücksichtigt." Das war jedoch nicht immer so. In den "Richtlinien für bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm" vom September 1975 war als maßgeblicher Außenlärmpegel für den Straßen- und Schienenverkehrslärm der Mittelungspegel und Beurteilungspegel zeitlich schwankender Vorgänge unter zusätzlicher Berücksichtigung bestimmter Maximalpegel heranzuziehen. War der mittlere Maximalpegel (L1) 10 dB(A) über dem Mittelungspegel, war als maßgeblicher Außenlärmpegel der Maximalpegel -10 dB(A) heranzuziehen. In der VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" gilt das bis heute. Um auch den Anforderungen an den vorbeugenden Gesundheitsschutz gerecht zu werden, ist insbesondere in der Nachtzeit, zum Schutz des Nachtschlafs, die Berücksichtigung von Maximalpegeln unabdingbar. Es wird deshalb in Fortführung der Anforderungen von 1975 gefordert, auch die Maximalpegel wieder in den verbindlichen Teil der Norm aufzunehmen und die Anforderung an die Schalldämmung von Außenbauteilen an dem maßgeblichen Außenlärmpegel Lmax -10 dB(A) auszurichten. Dazu ist es erforderlich, dass die Maximalpegel mit üblichen Werkzeugen, insbesondere EDV-Geräuschberechnungsprogrammen, ebenso wie die Mittelungspegel, berechnet werden können.