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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59786
Umgang mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen des § 42 BNatSchG im Geschäftsbereich der niedersächsischen Straßenbauverwaltung / Handling of the requirements regarding species protection according to the Federal Nature Protection Act, section 4 2, by the Road Construction Authorities in Lower Saxony
Autoren |
S. Köhler |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
UVP-report 21 (2007) Nr. 4, S. 264-267, 1 B, 10 Q
Angesichts des Urteils des EuGH vom 10.01.2006 in der Rechtssache C-98/02 und der noch nicht erfolgten Anpassung des BNatSchG wird bei Straßenplanungen in Niedersachsen bis auf Weiteres von der unten erläuterten Rechtssituation ausgegangen. Es wurden vorläufige Hinweise erarbeitet und die Vorgehensweise wurde mit der zuständigen Planfeststellungsbehörde abgestimmt. Dabei wurden auch die Ergebnisse eines Workshops zum Artenschutzrecht des BMVBS vom 12./13.September 2006 in Bonn sowie die aktuellen Diskussionsergebnisse im Rahmen der Aktualisierung des Leitfadens LBP durch das BMVBS berücksichtigt. Die Regelungen wurden als Hinweise verfasst, damit sie bei neuen Urteilen oder neuen Erkenntnissen jederzeit aktualisiert und angepasst werden können. Sie gliedern sich in rechtliche Hinweise und inhaltliche Anforderungen. Entsprechend dieser Hinweise werden derzeit auch die artenschutzrechtlichen Belange abgehandelt.