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Detailergebnis zu DOK-Nr. 60116
Das FFH-Screening - Letzte Ausfahrt vor Westumfahrung Halle?
Autoren |
S. Steeck M. Lau |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 27 (2008) Nr. 8, S. 854-856, zahlr. Q
Die Verfasser setzen sich kritisch mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.11.2007, abgedruckt in NVwZ 2008, S. 210, zur Frage der FFH-Verträglichkeitsprüfung auseinander. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung auch weiterhin die Regelprüfung sein müsse, es sei denn, eine erhebliche Beeinträchtigung könne im Rahmen der Vorprüfung offensichtlich ausgeschlossen werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung könne dann nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, wenn es zu dieser Feststellung mehrerer Sachverständiger bedürfe. Dasselbe gelte, wenn ein eigenes Schutzkonzept und die Berücksichtigung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen erforderlich sei. Der verfahrensrechtlich richtige Ort, um die Frage der erheblichen Beeinträchtigung in allen Facetten fachgutachterlich zu beleuchten, könne nicht die Vorprüfung, sondern die eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung sein.