Notice: Only variables should be passed by reference in /var/www/clients/client26/web109/web/src/Plugin/dokstrasse/FrontendPage.php on line 349
Zurück Vor
Detailergebnis zu DOK-Nr. 67467
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz im Umweltrecht
Autoren |
K.F. Gärditz |
---|---|
Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 33 (2014) Nr. 1-2, S. 1-10
Fachrechtliche Herausforderungen im Umweltrecht spiegeln sich auch im Verwaltungsprozessrecht, das spezifische Konflikte vor allem mit allgemeinen Instrumenten des Prozessrechts zu bewältigen hat. Einige Sonderentwicklungen im Umweltrecht sollen hier näher beleuchtet werden: Weiterungen des subjektiven Individualrechtsschutzes, besonderer Verfahrensrechtsschutz, Verbandsklagen und Komplexitätsbewältigung im Prozess. Auch wenn die Diskussion der letzten Jahre vornehmlich um den - völker- und unionsrechtlich forcierten - Ausbau von Verbandsklagerechten kreiste, bleibt Umweltrechtsschutz an erster Stelle Individualrechtsschutz. Er fügt sich insoweit in die allgemeinen Strukturen des Verwaltungsprozessrechts ein, das - aufbauend auf Art. 19 IV GG und in prozessualer Spiegelung von Individualität und Personalität - auf die Durchsetzung subjektiver Rechte ausgerichtet ist (§§ 42 II, 113 I 1 VwGO). Individualrechtsschutz als Systemmittelpunkt des deutschen Rechtsschutzmodells ist auch unionsrechtlich im Kern unangetastet geblieben. Die sanften Weiterungen des Rechtsschutzes in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) konnten im deutschen Verwaltungsprozessrecht systeminhärent bruchlos nachvollzogen werden. Soweit insbesondere die Klagbarkeit unionsrechtlicher Umweltschutzbestimmungen, die auch dem Schutz der menschlichen Gesundheit als Teil der Umwelt dienen, notwendig ist, geht es im Wesentlichen um die subjektivrechtlichen Aufladungen von Vorsorgepflichten.