Detailergebnis zu DOK-Nr. 28944
Richtlinien für die Anlage von Straßenmeistereien (RASM), Ausgabe 1981
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Sachgebiete |
16.2 Straßenmeistereien und sonstige Nebenanlagen |
Verkehrsblatt 35 (1981) H. 16, S. 344-346
Mit Rundschreiben Nr. 18/1981 vom 5. 8. 1981 (vgl. VkBl. 16/81 S. 344) hat der Bundesminister für Verkehr die von dem Betriebsdezernenten der Obersten Straßenbaubehörden der Länder erarbeiteten Richtlinien für die Anlage von Straßenmeistereien (RASM) eingeführt, die grundsätzliche Überlegungen und Richtzahlen für die Planung und den Bau neuer Anlagen enthalten. Neben allgemeinen Ausführungen zur Definition von Straßenmeistereien (Kapitel 1) enthalten die folgenden Kapitel Angaben zur Standortwahl, zu den baulichen Anlagen, dem Raumbedarf, sonstigen Anlagen und energiesparenden Maßnahmen. U. a. sollen aus betrieblichen Gründen Straßenmeistereien so eingerichtet werden, daß maximale Entfernungen von 30 km und eine Gesamtlänge der Betriebsstrecken von 200 bis 240 km nicht überschritten werden. Für die Gebäude und Plätze sind Richtwerke zu Größe sowie Ausstattungsdetails angegeben.