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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31580
Rechtsschutz gegen Trassenentscheidung nach § 16 FStrG
Autoren |
R. Steinberg |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2 (1983) Nr. 4, S. 209-212
Anknüpfend an das Urteil des BVerwG v. 26.6. 1981 (DOK-Nr. 29 625) zu § 16 FStrG tritt der Verfasser der Auffassung bei, die Festlegung der Linienführung sei kein im verwaltungsrechtlichen Verfahren anfechtbarer Verwaltungsakt. Er bezweifelt, daß eine Anfechtung der Linienführungsbestimmung zu einem Mehr an Rechtsschutz führen würde (oft nicht genügend konkretisiert, Bürger kann Betroffenheit nicht immer abschätzen). Allerdings müssen auch Privatinteressen in die Planaufstellung eingehen. Verfasser kommt zu dem rechtsstaatlichen Gebot der Beteiligung privater Drittbetroffener im Stadium der vorbereitenden Planung.