Detailergebnis zu DOK-Nr. 33327
Tempo 40 innerorts als neue Hauptregel - eine Alternative zu Tempo 30 in Wohngebieten
Autoren |
W. Bauer |
---|---|
Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Gemeinde Stadt Land H. 11, 1985, S. 83-96, 12 B, 5 T, 27 Q
Es steht außer Frage, daß eine enge Beziehung zwischen Geschwindigkeit und Unfallhäufigkeit und v. a. den Unfallfolgen besteht. Umstritten ist allerdings die Höhe der nach Abwägung aller Gesichtspunkte wie Sicherheit, Verkehrsfluß, Umweltauswirkungen, Akzeptanz o.ä. angemessenen Geschwindigkeit und die Frage, ob Geschwindigkeitsbeschränkungen generell oder individuell angepaßt erfolgen sollen. Der Autor gibt einen Überblick über Historie, rechtliche Voraussetzungen und die in den Diskussionen verwendeten Argumente und entwickelt ein Konzept, das in Städten auf der Basis einer generellen Höchstgrenze (nach § 3 StVO) von 40 km/h (mit vermehrten Rechts-vor-Links-Regelungen und geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen in "zu gut" ausgebauten Erschließungsstraßen) Ausnahmen mittels Mehrfachdeutung vorhandener/neuer Verkehrszeichen oder mittels Einzelfallregelung durch Verkehrszeichen nach oben oder unten vorsieht, wodurch u.a. die Einsicht in die jeweils vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit und damit die Akzeptanz verbessert werden könnte. Der Beitrag enthält auch Ausführungen zu den Konsequenzen, die bei dem vorgeschlagenen Konzept erforderlich sind.