Detailergebnis zu DOK-Nr. 35523
Leitlinien zur Regelung der gemeinschaftsrechtlichen Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Straßenplanung
Autoren |
R. Bartlsperger |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Deutsches Verwaltungsblatt 102 (1987) Nr. 1, S. 1-14 / Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, S. 39-79, 2. Aufl. 1987 (Speyerer Forschungsberichte H. 55)
Durch die EG-Richtlinie vom 27.6.1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren nach Bekanntgabe der Richtlinie die erforderlichen Maßnahmen für eine richtliniengemäße UVP bei öffentlichen und privaten Projekten mit möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu treffen. Das Raumordnungsverfahren ist nach dem ihm kompetenzrechtlich gesetzten Rahmen in der Lage, die Aufgaben einer vorgelagerten UVP nach Gemeinschaftsrecht zu erfüllen. Eine Pflicht zur Berücksichtigung der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens wird zweckmäßigerweise im Rahmen des Bundesraumordnungsgesetzes oder der Landesplanungsgesetze zu erfolgen haben. Verknüpfungsregelungen in den Fachgesetzen (z.B. im BauGB bezüglich der Bebauungspläne oder im Bundesfernstraßengesetz) könnten der Klarstellung dienen.