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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36000
Schutz des Sondernutzungserlaubnisberechtigten vor störenden Einwirkungen durch politische Aktionen (OVG Koblenz v. 10.9.1986 - 11 A 53/84)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 6 (1987) Nr. 12, S. 1099-1100
Politische Aktionen, auch wenn sie innerhalb des Gemeingebrauchs liegen sollten, sind rechtswidrig, wenn sie die Ausübung einer erlaubten Sondernutzung (hier folkloristische Veranstaltung) beeinträchtigen. Dies gilt auch dann, wenn die Sondernutzungserlaubnis den Gemeingebrauch nicht generell ausschließt. Das Grundrecht der politischen Meinungsfreiheit gilt nicht uneingeschränkt, vielmehr muß bei Kollision dieses Grundrechts mit den Grundrechten anderer eine Abwägung erfolgen.