Detailergebnis zu DOK-Nr. 36021
Fluchtstreifen-Unfälle an Autoschnellstraßen (Orig. niederl.: Vluchtstrookongevallen op autosnelwegen)
Autoren |
M.P. Mathijssen |
---|---|
Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.12 Straßenquerschnitte 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Verkeerskunde 39 (1988) Nr. 1, S. 8-13, 1 B, 7 T
Bei Fluchtstreifen-Unfällen befindet sich definitionsgemäß mindestens ein Fahrzeug während oder kurz vor dem Unfall auf dem Fluchtstreifen oder dem Bankett. Mehrfachunfälle (mindestens zwei beteiligte Verkehrsteilnehmer) mit Verletzten erreichten zwischen 1979 und 1982 einen Anteil von knapp 3 % aller Unfälle mit Personenschäden auf Autobahnen; die Unfallschwere war aber hoch. Fluchtstreifen-Unfälle mit nur einem beteiligten Kfz und Personenschäden machten immerhin 30 % aller Unfälle mit Personenschäden auf Autobahnen aus, wobei die Unfallschwere wesentlich geringer war als bei Mehrfach-Unfällen. Beobachtungen ergaben folgendes: Nur bei 3 % aller auf Fluchtstreifen abgestellten Kfz war ein Warndreieck aufgestellt; bei mehr als 25 % war - entgegen den Verkehrsvorschriften - die Warnblinkanlage eingeschaltet. Aus den Unfallanalysen folgte, daß eine auffallende Signalisierung von auf Fluchtstreifen abgestellten Kfz vorrangig ist. Daher wird das Einschalten der Warnblinkanlage für wirkungsvoller erachtet als das Aufstellen des Warndreiecks, das jedoch nicht unterbleiben sollte. Eine Verbreiterung des Fluchtstreifens über die Standardbreite von 3,0 m hinaus gilt als zu aufwendig. Da auf der rechten Fahrspur sehr stark rechts gefahren wird, sollte diese von 3,25 auf 3,50 m verbreitert und ihr Rand optisch besonders hervorgehoben werden. Schließlich sollen die Autofahrer auf richtiges Verhalten hingewiesen werden: Ganz rechts halten, Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen, hinter die Schutzplanke treten, Pkw nur nach rechts verlassen.