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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37386
Zeitweise hoheitliche Unterbrechung des Abbaus von Bodenschätzen (BGH v. 23.6.1988 -III ZR 8/87)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Versicherungsrecht 39 (1988) Nr. 42, S. 1125-1127
Es liegt ein entschädigungspflichtiger Eingriff von enteignender Wirkung vor, wenn der rechtmäßig betriebene Abbau von Bodenschätzen zeitweise hoheitlich unterbrochen wird (z.B. um historisch wertvolle Bodenfunde auszuwerten und zu sichern) und dem Abbauunternehmen dadurch mehrjährige fühlbare Ertragsverluste entstehen. Dabei ist nicht nur auf gezogene Nutzungen abzustellen. Vielmehr ist entscheidend, ob eine zulässige Nutzungsmöglichkeit, die sich nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks objektiv anbietet, untersagt oder wesentlich eingeschränkt wird. Dabei hat der Eigentümer als Ausdruck der Sozialbindung einen gewissen Sockelbetrag entschädigungslos hinzunehmen.