Detailergebnis zu DOK-Nr. 37476
Erfahrungen aus FIDIC-Bauverträgen von Straßen- und Brückenbauprojekten
Autoren |
C. Heumann |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Straße und Autobahn 40 (1989) Nr. 5, S. 188-195, 1 B
Für diese vertraglichen Regeln bei der Durchführung von Bauaufgaben in Übersee ist das Regelwerk der Internationalen Vereinigung Beratender Ingenieure (FIDIC) in aller Welt anerkannt. Bei Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Unternehmer übernimmt der Beratende Ingenieur eine wichtige Rolle als unabhängiger Sachverständiger. Seine Verantwortlichkeit als Vertreter des Bauherrn wird erläutert. Seine Aufgaben werden in Verträgen festgelegt. Streitpunkte und Mißverständnisse treten meist durch mangelhafte Informationen auf, z.B. mangelhafte Baubeschreibung oder Bezug auf nicht angemessene Vorschriften, unrealistische Angebotspreise. Bei Bauzeit-Verzug ist es wichtig, daß der Beratende Ingenieur rechtzeitig erkennt, ob die Unternehmer die Qualität der Arbeiten vernachlässigt. Ein besonderes Kapitel behandelt die vertragliche Stellung von Nachunternehmern und die Probleme, die aus der Zusammenarbeit entstehen. Eine Bauaufgabe darf vom Unternehmer nicht in der Gesamtheit an Nachunternehmer vergeben werden. Dem Beratenden Ingenieur obliegt die Kontrolle der Bauüberwachung und der Materialprüfungen. Nach der Fertigstellung des Bauwerks können Gewährleistungsfristen vereinbart werden, nach deren Ende der Bauherr die alleinige Verantwortung übernimmt.