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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38073
Inanspruchnahme eines Zeitbürgen (BGH v. 21.3.1989 - IX ZR 82/88)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 4, S. 491-493
Treten Fälligkeit der Hauptschuld und das Ende der Bürgschaftszeit gleichzeitig ein, so ist die fristgerechte Anzeige des Gläubigers, er nehme den selbstschuldnerischen Zeitbürgen in Anspruch, grundsätzlich noch geeignet, ihm die Rechte aus der Bürgschaft zu erhalten. Der Gläubiger darf grundsätzlich davon ausgehen, auch in diesem Falle ein taugliches Sicherungsmittel zu haben.