Detailergebnis zu DOK-Nr. 38075
EG-Richtlinien und ihre Auswirkungen auf das deutsche Bau-Vergabewesen
Autoren |
W. Stern |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Straße und Autobahn 41 (1990) Nr. 1, S. 4-7
Einer der Schwerpunkte der im Hinblick auf die zwischen den Mitgliedsstaaten der EG vereinbarten Vollendung des Binnenmarktes bis Ende 1992 ist das öffentliche Beschaffungs- und Auftragswesen. Hierfür ist vom Rat der EG eine Richtlinie vom 21.12.1989 aufgestellt, die in nationales Recht umgesetzt werden muß. In der Bundesrepublik Deutschland ist im Jahre 1960 mit dem sog. Drei-Minister-Erlaß eine Regelung für öffentliche Aufträge getroffen worden, die für Anbieter einseitig eine totale Liberalisierung bedeutet. Es ist die Baukoordinierungsrichtlinie BKR vom 26. Juli 1971. Ihre Regelungen wurden voll in die VOB/A integriert. Eine Neufassung ist im Juli 1989 erfolgt. Ein ähnliches Verfahren ist bei der Lieferkoordinierungsrichtlinie (LKR) vom 21.12.1976 Nr. 77/262 EWG notwendig. Sie ist 1988 verändert worden. Diese Änderungen müssen in die VOL/A eingearbeitet werden. Der Entwurf liegt bereits vor. Eine weitere, neue Richtlinie der EG zur Koordinierung für die Nachprüfungsverfahren ist die Überwachungsrichtlinie des Rates der EG vom 21.12.1988 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Nachprüfungsverfahren bei Bauaufträgen. Wie weit sie die VOB/VOL beeinflußt, steht noch nicht fest. Weitere EG-Richtlinien, die Sektorenrichtlinie SKR und die Dienstleistungsrichtlinie, die Bauproduktenrichtlinie BRP und die Informationsrichtlinie der EG stehen noch zur Beratung über eine Abstimmung mit deutschen Vorschriften an. In einer Schlußbetrachtung wird angegeben, daß der derzeitige Anteil ausländischer Bauaufträge 5 % des gesamten Bauvolumens einnimmt.