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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38258
Vergütung beim Pauschalvertrag infolge Abweichungen vom Leistungsverzeichnis in Bauplänen (OLG Zweibrücken v. 26.1. 1989 - 6 U 8/88)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 6, S. 746-748
Ergeben sich Abweichungen vom Leistungsverzeichnis aufgrund der dem Auftragnehmer vom Auftraggeber übergebenen Detailpläne, so handelt es sich um keine außervertraglichen Bauarbeiten, sondern um Mehrleistungen. Da das Leistungsverzeichnis die Grundlage der Preiskalkulation des Auftragnehmers war, hat dieser auch bei einem Pauschalvertrag Anspruch auf Änderung der Vergütung wegen der Mehrleistungen.