Detailergebnis zu DOK-Nr. 38366
Betriebliche Belange beim Entwurf von Parkbauten
Autoren |
A. Fauser |
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Sachgebiete |
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Veröffentlichungen aus dem Institut für Straßen- und Verkehrswesen (Univ. Stuttgart) H. 4, 1989, S. 121-142, 19 B
Entwurf, Bau und Betrieb von Parkbauten beeinflussen sich wechselseitig, die unter den Stichworten Standort, Fahrgeometrie, Tragwerksgeometrie, Betriebsparkbauten, Veranstaltungsverkehr, Sondernutzungen, städtebauliche Integration gesammelten Erfahrungen werden in knappen Anmerkungen zusammengefaßt. So wird gefordert, daß bei der Planung einer Anlage zum Parken von Pkw geklärt wird, ob durch die Anlage der Verkehrsablauf in seiner Nachbarschaft gestört wird (u.a. Stauräume, Signalanlagen naher Knotenpunkte). Steigende Rampen sollen im Gegenuhrzeigersinn befahren werden, weil dadurch das Steigungsmaß verringert und eine bessere Übersicht geschaffen wird. Schrammborde von nur 25 cm Breite reichen bei dem heute vorhandenen Überhang der Pkw und bei minimalen Kurvenradien nicht aus. Parkstandbreiten sollen nicht mehr, wie bisher üblich 2,3 m, sondern 2,5 m sein. Die vielfach angewandten Raster der Tragwerke von Parkbauten mit 7,2 m Kantenlänge sind ungünstig. Eine Trennung vom Hochbauraster ist zu empfehlen. Bei der kapazitiven Bemessung der Zu- und Abfahrten ist bei Betriebsanlagen die Arbeitszeitregelung zu beachten. Bei größeren Parkierungsanlagen und bei Anlagen für Großveranstaltungen sind Vorkehrungen für einen sicheren Fußgängerverkehr erforderlich. Zur städtebaulichen Einbindung, auch von Parkhäusern, bietet sich eine geschickte Bepflanzung an, die allerdings von vornherein statisch beim Bau zu berücksichtigen ist unter Inkaufnahme von Mehrkosten.