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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38988
Errichtung eines Wildschutzzaunes als fernstraßenrechtliche Auflage (BVerwG v. 16.5.1989 - 4 B 90.89)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Bayerische Verwaltungsblätter 121 (1989) Nr. 1, S. 26
Wie im Urteil v. 22.3.1985 - BVerwG 4 C 15.83 (DOK-Nr. 33 729) - für Weidezäune wird nunmehr - ebenfalls in Abweichung von der früher vertretenen Auffassung (hier: Urteil v. 15.4.1977 - DOK-Nr. 23 634) - für Wildschutzzäune ausgesprochen, daß es sich dabei um Schutzanlagen im Sinne von § 17 Abs. 4 FStrG handeln kann. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine Auflage kommt nur in Betracht, wenn die Errichtung einer derartigen Einfriedung nach der entstandenen objektiven Gefahrenlage und angesichts des vorhandenen Wildbestandes sich für einen vernünftigen Forstwirt als notwendig erweist.