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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39738
Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag (BGH v. 14.2.1991 - VII ZR 132/90)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 22 (1991) Nr. 3, S. 328-329
Einem weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner gegenüber kann die VOB/B nicht durch bloßen Hinweis auf ihre Geltung in den Vertrag einbezogen werden. Vielmehr ist demjenigen, der einen Auftrag erhalten will, zuzumuten, dem künftigen Vertragspartner den vollen Wortlaut zur Kenntnis zu geben, damit er sich mit den Rechtsfolgen und Risiken vertraut machen kann.