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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39907

Keine Vereinbarung der VOB/B als Ganzes bei Abweichung von Zahlungsmodalitäten für Abschlagszahlungen (BGH v. 14.2.1991 - VII ZR 291/89)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 22 (1991) Nr. 4, S. 473-474

Die Anwendung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B setzt voraus, daß die VOB/B als Ganzes vereinbart ist. Dies trifft nicht zu, wenn in Besonderen Vertragsbedingungen vorgesehen ist, daß nur 90 % der Abschlagsforderung auszuzahlen sind.