Detailergebnis zu DOK-Nr. 40572
Beschleunigung von Planung und Verfahren im Verkehrswegebau
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Stuttgart: Innenministerium Baden-Württemberg / Verkehrsministerium, 1991, 67 S., Anhang (Schriftenreihe der Stabsstelle Verwaltungsstruktur, Information und Kommunikation H. 9)
Planungs- und Genehmigungszeiten für Verkehrsprojekte von 15-20 Jahren ermöglichen nicht die Beseitigung der auf den großen Verkehrszuwachs zurückzuführenden Engpässe. Für eine wirksame Verfahrensbeschleunigung sind alle Potentiale sowohl in der Phase der Voruntersuchung als auch im gesetzlich geregelten Zulassungsverfahren zu nutzen und Methoden des Projektmanagements auf die öffentliche Verwaltung zu übertragen. Im Frühjahr 1991 wurde durch das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg eine Arbeitsgruppe eingesetzt, durch die eine Schwachstellenanalyse für 23 Planungs- und Genehmigungsverfahren für Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen für jede Planungsphase und die Genehmigungsverfahren durchgeführt wurde. Vorgehen, Ergebnisse und die abgeleiteten 31 Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung im Planungs-, Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Rechtsschutz- und Petitionsverfahren werden in der Informationsbroschüre erläutert. Für das Projektmanagement wird die Bildung von Projektinstanzen vorgeschlagen und deren Aufgabe beschrieben. Im Anhang ist das vom baden-württembergischen Landtag im Februar 1992 beschlossene Gesetz über die Beschleunigung von Planungen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Wortlaut abgedruckt.