Detailergebnis zu DOK-Nr. 40654
Stadtticket - Thesen zur Situation - Lösungsansatz - Ausblick
Autoren |
T.J. Theis |
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Sachgebiete |
2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Verkehr und Technik 45 (1992) Nr. 5, S. 198-203, 2 B, 3 Q
Die wichtigste These zur Verkehrssituation ist, daß die Einschränkung der Nutzung des privaten Kfz für Fahrten in die bzw. in der Stadt sich nicht allein auf freiwilliger Basis durch Maßnahmen wie z.B. Attraktivitätssteigerung des ÖPNV oder Entwicklung von P + R - Konzepten erreichen läßt. Als ein Lösungsansatz wird die Einführung von Straßenbenutzungsgebühren (Stadtticket) angesehen. Die Gebühr für ein Stadtticket soll sich an der Intensität und dem Ausmaß der Straßenbenutzung orientieren. Möglichkeiten wären: 1. Stadtticket als Vignette, ähnlich dem Schweizer Gebührenmodell zur Benutzung der Autobahnen, 2. Stadtticket, dessen Gebühren sich nach der Aufenthaltsdauer oder Fahrtenhäufigkeit und der Lage des befahrenen Gebiets in der Stadt richten. Als Technik der Gebührenerhebung wird die pauschalierte Gebührenerhebung (z.B. Vignette) und die nutzungsabhängige Gebührenerhebung (elektronisches Erfassungssystem) beschrieben, wobei hier noch zwei Systemvarianten unterschieden werden: Gebührenabbuchung über ein zentrales Rechnersystem und Gebührenerhebung über einen Ortsrechner und einen Transponder im Fahrzeug (analog Telefonkarte). Die Sicherung gegen Mißbrauch ist bei Vignetten einfach handhabbar, bei elektronischen Systemen mittlerweile auch durch technische Mittel möglich. Elektronische Gebührenerhebungssysteme könnten nach dem heutigen Stand der Technik praktisch eingesetzt werden. Für die Gebührenhöhe werden als Anhaltswerte genannt: 2,00 bis 5,00 DM/Einzelfahrt oder Tag, 50,00 bis 100,00 DM/Monat, 1000 DM/Jahr. Als Schlußbemerkung wird festgehalten, daß nur über den Preis für das Fahren eine wirkliche Beeinflussung der Verhaltensweisen erreicht werden kann. Im Ausblick wird angedeutet, daß in Zukunft über elektronische Gebührenerhebungssysteme auch die Parkplatzgebühren erhoben werden können.