Detailergebnis zu DOK-Nr. 41041
Einschaltung privatrechtlich organisierter Verwaltungseinrichtungen beim Straßenbau
Autoren |
R. Wahl H.J. Klofat |
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Sachgebiete |
1.1 Organisation 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Speyer: Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 1993, S. 7-58, 1 T (Speyerer Forschungsberichte H. 115)
Abgedruckt sind die Referate, die zu dem Thema beim Forschungsseminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer in Verbindung mit dem Arbeitsausschuß Straßenrecht der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen gehalten wurden. Aufgaben und Struktur der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Baugesellschaft mbH in den neuen Bundesländern werden von Hans Jörg Klofat dargelegt. Die neuen Bundesländer, die mit dem Bund und der Rhein-Main-Donau AG an der DEGES beteiligt sind, bedienen sich dieser, indem sie ihr die gesamte Planung und Baudurchführung einschließlich Grunderwerb übertragen. Ausgenommen sind hoheitliche Aufgaben oder Befugnisse. Die Straßenbauprojekte Deutsche Einheit, die die DEGES zu betreuen hat, sind jeweils in Vereinbarungen zwischen Bund und dem jeweiligen Land beschrieben. Mit den Aufgaben der DEGES setzt sich Rainer Wahl kritisch auseinander. Problematisch bleibt die Abgrenzung zwischen den Aufgaben der DEGES und der staatlichen Stellen. Begründete Zweifel wurden geäußert. Wichtig bleibt in jedem Falle, daß die beteiligten Behörden ihre Steuerungsfunktion wahrnehmen. Der Referent warnte im Hinblick auf die Floskel "unbürokratisches Verhalten" davor, auf die Durchführung förmlicher Verfahren zu verzichten. Er lehnte wie schon beim Forschungsseminar 1991 Ronellenfitsch und Stüer (DOK-Nr. 40567/40569) Investionsmaßnahmengesetze ab und riet zu mehr Projektmanagement der Normalverwaltung statt privatrechtlicher Formen.