Detailergebnis zu DOK-Nr. 41158
Anstoßversuche zur Prüfung der Absturzsicherheit transparenter Lärmschutzwandelemente von Brücken
Autoren |
G. Diedershagen T. Husemann |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 15.0 Allgemeines, Erhaltung |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 608, 1991, 110 S., zahlr. B, 5 T, 16 Q
Aufgabe war die Durchführung von Anstoßversuchen zur Prüfung der Absturzsicherheit transparenter Lärmschutzwandelemente von Brücken. Für die Prüfung wurde eine Unfallsituation angenommen, bei der ein Lkw gegen die vor einer Lärmschutzwand angeordnete Schutzeinrichtung fährt, von dieser abgebremst und abschließend von ihr umgelenkt wird. Dabei soll der Fahrzeugaufbau mit einer Aufbaukante unter einem Winkel gegen das Element stoßen und es um ein bestimmtes Maß belasten. Für das Bruchverhalten der Elemente ist die Art der Belastung entscheidend. Bei der Vielfalt der möglichen Unfallsituationen ist es schwierig, die Belastungssituation und die auftretenden Kräfte richtig abzuschätzen. Für die Belastung wurden folgende Parameter festgelegt: 1) auftreffende Masse: 500 kg, 2) Auftreffgeschwindigkeit: ca. 40 km/h, 3) Auftreffwinkel: ca. 30 Grad, 4) maximale Eindringtiefe in die Scheibenebene, rechtwinklig zur Scheibenebene gemessen: 40 cm. Die Anstoßpunkte sollen knapp hinter der Scheibenhalterung und in der Scheibenmitte angenommen werden. Um Veränderungen der Materialeigenschaften zu berücksichtigen, wurden für die Versuche zwei Prüftemperaturen (Raumtemperatur/-20 Grad Celsius festgelegt. Vor Beginn der Versuche wurde die das Themengebiet betreffende Literatur ausgewertet. Zur Bestimmung des Temperaturverhaltens der Lärmschutzwandelemente wurde ein geeignetes Verfahren entwickelt. Es folgte der Entwurf und die Konstruktion einer geeigneten Prüfvorrichtung mit anschließender Koordination und Kontrolle der Fertigung. Nach Erprobung der Prüfvorrichtung erfolgten die Versuche, die durch Hochgeschwindigkeitsaufnahmen vom Anstoßvorgang und durch Fotos dokumentiert wurden. Die Versuche ergaben, daß die bisher bestehenden Sicherungssysteme für Lärmschutzwandelemente nicht ausreichen. Bei einem realen Anstoßvorgang unter ähnlichen Bedingungen wie bei der Versuchsdurchführung ist eine Gefährdung durch herabstürzende Teile sehr wahrscheinlich. Da für die unterschiedlichen Belastungsarten jeweils nur ein Element geprüft wurde und der Einbauzeitraum für die gealterten Scheiben stark variiert, sind die Ergebnisse der Versuche statistisch nicht abgesichert. Wenn jedoch bereits bei Einzelversuchen Bruchstücke gefährlicher Größe beobachtet werden, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein entsprechendes Verhalten bei weiteren Versuchen erwartet werden. Bei den geprüften Materialien entstanden lediglich bei neuwertigen PC-Scheiben keine freien Bruchstücke. Die übrigen Materialien wiesen grundsätzlich freie Bruchstücke auf, die das in der Vorschrift ZTV-Lsw 88 festgelegte Höchstmaß und Höchstgewicht überschritten. Durch die Anbringung von Schutznetzen entsprechend der Richtzeichnung LS3 konnte bei VSG und PMMA das Herabfallen gefahrbringender Teile verhindert werden, nicht jedoch bei ESG. Aus diesem Grund müssen die Lärmschutzwandelemente über die bestehenden Sicherungseinrichtungen hinaus mit zusätzlichen Schutzvorrichtungen versehen werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann durch geeignete Schutzeinrichtungen vor den Lärmschutzwänden verhindert werden, daß ein Anstoßen der Elemente stattfindet. Da der verfügbare Raum auf Brückenkonstruktionen aber begrenzt ist, erscheint diese Lösung wenig praktikabel. Zum anderen können die Elemente mit weiteren Fangkonstruktionen versehen werden. Eine Lösung für ESG sind möglicherweise Schutznetze aus Draht. Bei Kunststoffelementen kann daran gedacht werden, ein solches Fangnetz auch direkt in das Element einzugießen.