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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41168

Merkblatt für die Verwendung von Asphaltgranulat (Ausg. 1993)

Autoren
Sachgebiete 9.1 Bitumen, Asphalt
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1993, 16 S., 7 B, 1 T (FGSV-Nr. 754)

Das Merkblatt stellt Grundsätze über die Wiederverwendung von Asphaltgranulat auf, nennt die wesentlichen Begriffsbestimmungen und beschreibt die Verfahren zur Verwendung von Asphaltgranulat mit und ohne Aufbereitung. Da das Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz) in der Zwischenzeit vorschreibt, daß bei der Planung von Baumaßnahmen die Vermeidung von Abfällen erste Priorität hat, war notwendig, daß ein bereits seit längerer Zeit bestehendes Regelwerk überarbeitet werden mußte. In dem überarbeiteten Merkblatt ist ausgesagt, daß Asphaltgranulat zunächst grundsätzlich bei der Herstellung von neuem Asphaltmischgut wiederverwendet werden soll, weil nur so das darin enthaltene Bitumen wieder als Bindemittel genutzt werden kann. Deshalb beschreiben die Verfasser auch ausführlich die Verwendung im Asphalt für den Heißeinbau. In getrennten Kapiteln werden die Möglichkeiten der Zugaben in Chargemischanlagen und Durchlaufmischanlagen angegeben und die Verfahrensgänge durch schematische Zeichungen verdeutlicht. Wenn der Erweichungspunkt des Bindemittels aus Asphaltgranulat über 70 Grad Celsius liegt, so ist für diesen Fall festgelegt worden, daß im Rahmen der Eignungsprüfungen die Wirksamkeit des Bindemittelanteils anhand der technischen Kennwerte in Vergleichsversuchen besonders zu prüfen sind. Ein oberer Grenzwert für die Wirksamkeit des Bindemittels ist nicht festgelegt worden. Grundsätzlich ist aber angemerkt, daß die Anforderungen, die an das Mischgut und die fertige Leistung gestellt werden, uneingeschränkt gelten, wenn Asphaltgranulat zur Herstellung von Baustoffgemischen für den Heißeinbau von Schichten im Straßenbau verwendet wird.