Dieser Download ist nicht möglich!
DOK Straße
Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 41170

Merkblatt für die Wiederverwendung pechhaltiger Ausbaustoffe im Straßenbau unter Verwendung von Bitumenemulsionen (Ausgabe 1993)

Autoren
Sachgebiete 9.2 Straßenpech (Straßenteer)
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1993, 14 S. (FGSV-Nr. 755)

Das Merkblatt behandelt die Wiederverwendung pechhaltiger Straßenbaustoffe in Kaltbauweise unter Verwendung von Bitumenemulsionen sowie Gemische aus Bitumenemulsionen und hydraulischen Bindemitteln unter Anwendung des Zentralmischverfahrens. Vermerkt ist eingangs, daß nach heutigem Erkenntnisstand Ausbaustoffe mit einem Pechgehalt von <= 0,25 Gew. % im Ausbaustoff in ungebundenen Schichten kalt wiederverwendet werden; sie müssen durch gebundene, dichte Schichten überbaut werden. Ausbaustoffe mit höheren Pechgehalten müssen für eine Wiederverwendung in Kaltbauweise so wirksam und dauerhaft mit Bindemitteln eingebunden und verdichtet werden, daß die umweltbelasteten Stoffe in der Straßenbefestigung immobilisiert sind. Mit der Wiederverwendung pechhaltiger Straßenbaustoffe wird dem Abfallgesetz Rechnung getragen. Damit wird der Verwertung der Vorrang vor einer Entsorgung eingeräumt. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, daß ein Vermischen von pechhaltigen Ausbaustoffen mit nicht pechhaltigen Materialien zu vermeiden ist, um die belastete Menge klein zu halten und Verdünnungseffekte auszuschließen. Es wird gefordert, daß Straßenflächen, die unter Verwendung von pechhaltigen Ausbaustoffen hergestellt werden, zu erfassen und in ein Straßenkataster (Straßendatenbank) aufzunehmen sind. In einzelnen Kapiteln werden zur Planung von Baumaßnahmen, Zwischenlagerung, Zusammensetzung und Herstellung der Baustoffgemische sowie zum Verwendungsbereich, Einbau und Prüfsystem mit neuen Prüfmethoden ausführliche Hinweise gegeben. Mit diesen Baustoffgemischen und daraus hergestellter Schichten als Ersatz für die obere Lage der Frostschutzschicht in den Bauklassen I bis VI sollen Erfahrungen gesammelt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt den Inhalt des Merkblattes fortzuschreiben, sofern diese Bauweise sich bewährt hat.