Detailergebnis zu DOK-Nr. 41202
Der nationale Ordnungsrahmen - Anpassung und Entwicklung der europäischen Verkehrspolitik
Autoren |
I. Joerss R. Kreienhop |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft |
Nahverkehr 10 (1992) Nr. 9, S. 8-10
Der nationale Ordnungsrahmen muß der Entwicklung der europäischen Verkehrspolitik angepaßt und auf die Deregulierungsbemühungen der Bundesregierung abgestimmt werden. EG-Entscheidungen und die Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten am 3. Oktober 1990 sind unmittelbare Anläße dazu. Einige Neuregelungen sind bereits vollzogen, andere stehen bevor. So gibt es für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr seit 1990 keine Preisbindung. Ab. 1. Januar 1993 entfallen grenzüberschreitende Kontingente. Eingeführt wurden aber "Eurolizenzen" und Kabotagekontingente. Der Omnibusverkehr wurde weitgehend liberalisiert. In der Binnenschiffahrt ist nunmehr der Zugang zum Beruf EG-weit geregelt sowie eine Abwrackaktion und eine freie Kabotage eingeführt. Seit 1986 bereits gibt es in der Schiffahrt ähnliche Lockerungen. Drei Luftverkehrspakete liberalisieren den Zugang zum Markt, die Preisbindung und die Kabotage. Aus mehreren Entscheidungen zum Eisenbahnverkehr ragen heraus die mindestens rechnerische Trennung von Fahrweg und Betrieb mit finanzieller Sanierungsnotwendigkeit und die Aufhebung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen. Dringend erscheint und ist noch nicht abgeschlossen die weitere Ordnung des Güterkraftverkehrs etwa nach dem Muster des seit 1992 geregelten kombinierten Verkehrs. Im Güterkraftverkehr werden noch angegangen die Berufszugangsvoraussetzungen, Gemeinschaftslizenzen, Höchstzahlen, erweiterte Nahzonen und die Aufhebung nationaler Tarife für alle Verkehrsträger.