Detailergebnis zu DOK-Nr. 41251
Bewertung von Wiederherstellungsarten aufgegrabener Verkehrsflächenbefestigungen
Autoren |
G. Krause |
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Sachgebiete |
7.9 Leitungsgräben, Rohrleitungen, Durchlässe 12.0 Allgemeines, Management |
Informationen - Verkehrsplanung und Straßenwesen - Universität der Bundeswehr München-Neubiberg H. 34, 1992, S. 37-72, zahlr. B, T
Grabungen in Verkehrsflächen bei Reparatur- und Erweiterungsmaßnahmen von Ver- und Entsorgungsleitungen stellen immer einen erheblichen Eingriff in die Konstruktion der Straßenbefestigung dar. Eine Verringerung der Tragfähigkeit und vorzeitige Verschleißerscheinungen sind die Folge. Die damit verbundenen Mehraufwendungen für die Instandsetzung derart geschädigter Strecken sind in der Regel vom Straßenbaulastträger zu tragen. Die vorliegende Studie dient der Einschätzung der Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbahnbefestigungen. Untersucht wurden jeweils eine Aufgrabung nach den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTVA-StB 89)" sowie eine Variante mit Fräsen der Deckschicht auf Fahrbahnbreite und dem Einbau einer neuen Deckschicht in diesem Bereich. Dabei wurden sowohl Teilaufgrabungsflächen als auch Längs- und Queraufgrabungen betrachtet. Untersuchungen zu bituminös befestigten Gehwegflächen und dem Sonderfall von Reststreifen runden die Berechnungen ab. Die Ergebnisse zeigen, daß die allgemeine Regelung der ZTVA für die Wiederherstellung von Grabungsflächen keine Aussagen über die Wirtschaftlichkeit zuläßt. Unter bestimmten Bedingungen ist jedoch die für den Straßenbenutzer vorteilhafte Variante der Deckschichterneuerung die kostengünstigere. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Grabungen verschiedener Sparten zwingend zu koordinieren, um danach eine großflächige Instandsetzung der Straßenbefestigung einzuleiten. Bei Grabungsflächen, die kleiner als der berechnete Grenzwert sind, sollte eine Wiederherstellung nach den ZTVA erfolgen, zusätzlich aber eine Rücklage beim Straßenbaulastträger hinterlegt werden, um die Wertverluste der Straße infolge der Grabungen zu kompensieren und ihre Instandsetzung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.