Detailergebnis zu DOK-Nr. 41395
Entwicklung einer Methodik zur Bewertung eines ÖPNV-Angebotes in der Region (FB 70.164/86)
Autoren |
U. Köhler R. Schwamb |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) |
Stuttgart: Informationszentrum RAUM und BAU der Fraunhofer-Gesellschaft, 1988, 100 S., Anhang, 24 B, 14 T, 20 Q
Ausgangspunkt der Forschungsarbeit war die Überlegung, wie bei zukünftigen ÖPNV-Planungen grundsätzliche Zusammenhänge zwischen dem ÖPNV-Angebot und spezifischen raumstrukturellen Gegebenheiten dazu benutzt werden können, Bewertungsgrößen herzuleiten, die eine dem eigentlichen Planungsprozeß vorgeschaltete Beurteilung des vorhandenen ÖPNV-Angebotes im ländlichen Raum ermöglichen. Nach dem Bundesraumordnungsplan (BROP) bildet die Sicherung des zentralörtlichen Systems einen wesentlichen Ausgangspunkt der raumordnungspolitischen Zielvorstellungen für den ÖPNV in der Fläche. Das entwickelte Bewertungsmodell baut auf den gewonnenen Erkenntnissen über die Zusammenhänge zwischen dem ÖPNV-Angebot und der raumordnerischen Gliederung eines Untersuchungsraumes (Landkreises) einerseits und bestimmten kreisspezifischen Einflußgrößen andererseits auf. Es konnte nachgewiesen werden, daß ein Zusammenhang zwischen dem vorhandenen ÖPNV-Fahrtenangebot eines Kreises und der Hierarchie von Entwicklungsbändern bestimmter Ordnung bzw. von Zentralitätsstufen in diesem Kreis existiert. In einer Analyse des vorhandenen ÖPNV-Angebotes wurden die untersuchten Kreise mittels Einflußgrößen (Einwohnerdichte, Reisezeitverhältnis ÖV/IV, Beschäftigtenquote) in drei Kategoriestufen eingeteilt, innerhalb derer nur relativ geringe Unterschiede des Fahrtenangebotes auf jeweils gleichen Relationsgruppen festzustellen waren. Das eigentliche Bewertungsverfahren besteht in einem Vergleich des Ist-Angebotes einzelner Relationen in einem Untersuchungsgebiet mit diesen Beurteilungsrichtwerten der Kategoriestufen (1. Stufe des Gesamtplanungsprozesses). Der Erhebungsaufwand zur Beschaffung von planungsrelevanten Daten reduziert sich dann in der 2. Stufe in der Regel nur auf diejenigen Relationen, bei denen Abweichungen festgestellt wurden.