Detailergebnis zu DOK-Nr. 41470
Städtische Straßenbenutzungsgebühren - süße Träume, harte Realitäten (Orig. franz.: Peage urbains, doux reves, dures realites)
Autoren |
Y. Geffrin |
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Sachgebiete |
2.3 Wegekosten 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
TEC Transport Environnement Circulation (1992) Nr. 113, S. 12-15
Die städtische Straßenbenutzungsgebühr gibt es nicht sondern insgesamt 162 verschiedene Arten davon, wenn alle Kombinationen zwischen Zweck der Gebühr, betroffener Zone, Durchführungsart, Trägerschaft und Verwendung der Erträge berücksichtigt werden. Zweck der Gebühr kann ebenso die Verkehrsbeschränkung (Singapur) wie die Verkehrsoptimierung (Cambridge) sein, die Gebühr kann für Netze (Hongkong) oder für Achsen (Marseille), öffentlich (Oslo) oder privat (Marseille) erhoben werden und zur Finanzierung anderer Straßen (Bergen) oder öffentlicher Verkehrsmittel (Oslo) dienen. Mit ein und derselben Maßnahme verfolgen Ökonomen das Ziel, Verkehr zu ermöglichen, Ökologen, Verkehr zu beschränken. Für Straßenbenutzungsgebühren gibt es keinen Markt mit den Begriffen Angebot, Nachfrage und Preis. Anstatt einer Fahrt in der Region Paris kann nicht eine in der Auvergne gewählt werden, die Zahlung der Gebühr garantiert keine Leistung (z.B. ungestörten Verkehrsfluß ohne Stau). Insgesamt sind Straßenbenutzungsgebühren kein "Konzept" sondern eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Maßnahmen mit unterschiedlichsten Zielen, von denen bisher nicht einmal gesichert ist, ob sie durch Straßenbenutzungsgebühren erreichbar sind.