Detailergebnis zu DOK-Nr. 41568
Parkierungsbeschränkungen mit Blauer Zone und Anwohnerparkkarte (FA 41/90)
Autoren |
S. Keiser S. Schneider R. Allenbach |
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Sachgebiete |
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 257, 1992, 69 S., 7 B, zahlr. T
Die Maßnahmenkombination "Parkierungsbeschränkung mit Blauer Zone und Anwohnerparkkarte" gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die "Blaue Zone" kennzeichnet einen Bereich, in dem maximal eineinhalb Stunden geparkt werden darf. Die Kontrolle der Parkdauer erfolgt über die Parkscheibe. Die "Anwohnerparkkarte" entspricht der Sonderparkberechtigung für Anwohner. Sie wird allerdings nicht nur an Anwohner, sondern auch an Betriebe und "gleichermaßen Betroffene" vergeben. Mit der "Anwohnerparkkarte" darf im Bereich der "Blauen Zone" zeitlich unbeschränkt geparkt werden. Diese Maßnahmenkombination wurde in der Schweiz in den Jahren 1987 bis 1990 in verschiedenen Städten versuchsweise eingeführt. Der vorliegende Forschungsbericht faßt die Versuchsergebnisse aus Bern, Basel und Zürich zusammen. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, daß die Maßnahmenkombination "Parkierungsbeschränkung mit Blauer Zone und Anwohnerparkkarte" bei sorgfältiger Planung, zweckmäßiger Ausführung und konsequenter Durchsetzung insbesondere in Wohngebieten kleiner und großer Städte und Gemeinden zur Verkehrsberuhigung und zum Schutz vor den negativen Wirkungen des motorisierten Individualverkehrs eingesetzt werden kann. Besonders sorgfältige Planung ist notwendig, wenn sich große Verkehrserzeuger (z.B. Arbeitsstätten, Einkaufszentren) im oder in der Nähe des Maßnahmengebiets befinden oder wenn weiteren Nachfragegruppen eine Parkberechtigung eingeräumt werden soll. Die Wirksamkeit der Maßnahme wird allerdings dadurch eingeschränkt, daß sich in der Regel rund zwei Drittel aller Parkmöglichkeiten auf privatem Grund befinden und daher durch Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum nicht beeinflußt werden können.