Detailergebnis zu DOK-Nr. 41884
RAB-BRÜ 92 - Neue "Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Brücken und andere Ingenieurbauwerke der Bundesfernstraßen"
Autoren |
J. Naumann F. Standfuß |
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Sachgebiete |
15.0 Allgemeines, Erhaltung |
Straße und Autobahn 43 (1992) Nr. 11, S. 730-731, 1 B, 4 Q
Mit den RAB-BRÜ 92 ist der bisher übliche Standard für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen in übersichtlicher Form zusammengefaßt und vom Bundesminister für Verkehr für seinen Geschäftsbereich verbindlich eingeführt worden. Neben allgemeinen Regelungen und Hinweisen zu Art, Umfang, Inhalt und Ausführlichkeit von Bauwerksentwürfen für Maßnahmen des Brücken- und Ingenieurbaus im Straßenbau werden besondere Hinweise zu Neubau- und Umbaumaßnahmen von Brücken gegeben und durch Musterbeispiele erläutert. Eine Fortschreibung der Richtlinien für Baumaßnahmen von Tunneln, Trogbauwerken, Stützwänden und Instandsetzungsmaßnahmen ist vorgesehen. Die RAB-BRÜ 92 sind auch geeignet, als Vertragsbestandteil in Ingenieurverträgen für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen vereinbart zu werden und stellen somit eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Entwurfsbearbeitung durch Ingenieurbüros dar. Im Sinne des Haushaltsrechts tragen sie dazu bei, daß erforderliche Qualitätsniveau von Entwurfsunterlagen sicherzustellen und den wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln zu gewährleisten.