Detailergebnis zu DOK-Nr. 42147
Schneeabfuhr im kommunalen Winterdienst
Autoren |
W. Durth P.M. Böhm T. Mai |
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Sachgebiete |
16.4 Winterdienst |
Städtetag 46 (1993) Nr. 12, S. 808-812, 5 B
Für die Verpflichtung der Städte und Gemeinden zur Schneeabfuhr gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Sie ergibt sich aus der Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Das Fachgebiet Straßenentwurf und Straßenbetrieb der Technischen Hochschule Darmstadt hat in einer Pilotstudie bei 120 deutschen Kommunen (alte Bundesländer) eine Umfrage zur Praxis der Schneeabfuhr und -deponierung durchgeführt. Nicht zuletzt aufgrund der schneearmen Winter der letzten Jahre hat für drei von vier Kommunen die Schneeabfuhr keine oder nur geringe Bedeutung. Nur jede achte Stadt mißt dieser Winterdienstaufgabe große bis sehr große Bedeutung bei. Wesentliche Bereiche, in denen Schnee abgefahren werden muß, sind die Innenstädte, Fußgängerzonen sowie Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerüberwege im Bereich von Hauptverkehrsstraßen. Obwohl nur ca. 4 % der Gesamtkosten für den Winterdienst für die Schneeabfuhr anfallen, werden zwei Drittel der Leistungen von Privatfirmen erbracht. Ausführlich werden Umweltgesichtspunkte bei der Deponierung und Beseitigung des abgefahrenen Schnees behandelt. Dabei wird die Problematik des Einbringens von Räumschnee in die Kanalisation, in oberirdische Gewässer sowie die Ablagerung auf unbefestigten Plätzen anhand von Untersuchungsergebnissen diskutiert.