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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42338

Der Bürgerbus in Nordrhein-Westfalen - Neue Wege zur Mobilität

Autoren
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Schriftenreihe des Ministers für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen H. 9, 1993, 31 S., 5 B, 13 T

Die Verkehrspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen wirbt dafür, generell auch im ländlichen Raum eine breitere Angebotspalette im ÖPNV einzurichten und mit "Differenzierten Bedienungsmodellen" abgestufte und kombinierte Bedienungsformen für den Schienenpersonennahverkehr, den Schnellbus, den Ortsbus, den Bürgerbus, Rufbusse und Anruf-Sammeltaxen bereitzustellen. Die guten Erfahrungen, die in den Niederlanden mit dem Buurtbus gewonnen wurden, gaben den Ausschlag dafür, diese Bedienungsform 1983 in Nordrhein-Westfalen zunächst als förderungswürdiges Pilotprojekt einzurichten. Im März 1985 begann dann der Einsatz des ersten Bürgerbusses. In den nachfolgenden Jahren schlossen sich weitere 5 Gemeinden an, so daß heute Bürgerbusse in folgenden Gemeinden fahren: Heek/Legden (Münsterland), Heimbach (Eifel), Emmerich (Niederrhein), Vreden (Münsterland), Schalksmühle (Sauerland) und Kalletal (Weserbergland). In allen Einsatzgebieten haben sich interessierte und engagierte Gemeindemitglieder zusammengefunden, um Bürgerbusvereine als die zentrale Aufgabenträger der einzurichtenden Bürgerbusprojekte zu gründen. An der Durchführung der Projekte sind neben den Bürgerbusvereinen noch das Verkehrsunternehmen vor Ort und der Bürgerbus-Koordinator beteiligt. Das ansässige Verkehrsunternehmen stellt als Konzessionsinhaber und Betreiber dem Bürgerbusverein das Fahrzeug und übernimmt die Gesamtverantortung für den Bürgerbusverkehr. Dazu gehören auch Hilfestellungen bei der Tarifgestaltung und Fahrplanerstellung, Einweisung und Prüfung der ehrenamtlichen Bürgerbusfahrer sowie Erfassung der Kosten und Einnahmen. Das Bürgerbusfahrzeug ist ein für den Personentransport ausgerüsteter Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastplätzen, der von Inhabern der Führerscheinklasse 3 ohne zusätzlichen Personenbeförderungsschein gefahren werden kann.