Detailergebnis zu DOK-Nr. 42524
Bemessung von bewehrten Rohren im Scheiteldruckversuch
Autoren |
K. Hornung |
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Sachgebiete |
7.9 Leitungsgräben, Rohrleitungen, Durchlässe |
Beton- und Fertigteil-Jahrbuch 1994, S. 199-207, 6 B, 1 T
Die Betriebstragfähigkeit und Bemessung von Rohren wird international nahezu einheitlich durch Scheiteldruckversuche bestimmt. Wegen des unterschiedlichen Verformungs- und Rißverhaltens von unbewehrten und bewehrten Betonrohren muß deren allgemeine Gebrauchstauglichkeit anhand der jeweils speziellen Mechanismen beim Scheiteldruckversuch ermittelt werden: Unbewehrte Betonrohre dürfen unter Berücksichtigung der statistischen Materialfestigkeiten und der Betriebsbiegezugfestigkeiten bei wiederholten dynamischen Verkehrslasten allein aufgrund der im Scheiteldruckversuch zu ermittelnden Scheitelbruchkraft (analog wie unbewehrte Betondecken) bemessen werden. Bei den mit Stahleinlagen oder -fasern bewehrten Betonrohren findet mit dem Rißbeginn (im Scheitel) eine armierungsbedingte Spannungsumlagerung statt. Dadurch hängt die effektive Tragfähigkeit und Betriebsgebrauchstauglichkeit von den mechanischen Eigenschaften und dem Anteil der Bewehrung ab. Um die für die Gebrauchstauglichkeit aufgrund normativer Vorgaben zu beschränkenden Rißweiten einhalten zu können, müssen die mit dem Scheiteldruckversuch (an bewehrten Rohren) ermittelte Bruchlast nach einem von dem Verfasser anhand der Fließgelenktheorie statisch unbestimmter Systeme hergeleiteten Verfahren reduziert und die armierten Rohre mit einem Mindestbewehrungsanteil ausgestattet werden.