Detailergebnis zu DOK-Nr. 42578
Einbindung städtebaulicher Aktivitäten im ländlichen Raum in überörtliche Handlungskonzepte
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Sachgebiete |
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Bonn: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, 1994, 138 S., zahlr. B
Durch die Herstellung der deutschen Einheit haben sich die Rahmenbedingungen der Raumentwicklung entscheidend verändert. Eine Antwort auf diese Herausforderungen sind neue Leitbilder und Strategien für die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes auf den Prinzipien der zwischengemeindlichen Abstimmung und Zusammenarbeit sowie der Bündelung unterschiedlicher Förderprogramme und -maßnahmen. Auf der Grundlage eines fachübergreifenden, integrierten Konzeptes werden auch die "überörtlichen" Handlungskonzepte erarbeitet. Diese werden seit Januar 1992 im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaues als Modellvorhaben vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gefördert. In acht ausgewählten Kleinregionen in den neuen und alten Bundesländern werden Handlungskonzepte modellhaft entwickelt und umgesetzt. Träger dieser gemeindeübergreifenden Entwicklungsansätze sind vor allem kleine Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen. Durch regionale Entwicklungsprogramme soll die Effizienz regionalpolitischer Instrumente verbessert werden. Die "überörtlichen Handlungskonzepte" zeichnen sich durch folgende drei Merkmale aus: Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kleinstädten im ländlichen (strukturschwachen) Raum; Abstimmung zwischen den Gemeinden und übergeordneten Fachverwaltungen und Behörden sowie Abstimmung und Bündelung zwischen unterschiedlichen Fachaufgaben, Fachplanungen und Fachprogrammen. Im Rahmen der Modellvorhaben werden konkrete Vorhaben unter wissenschaftlicher Anleitung, Begleitung und Auswertung durchgeführt. Diese Art angewandter Forschung hilft somit, unzureichend abgesicherte Erkenntnisse an konkreten Planungen und Projekten "im Maßstab 1 : 1" für die ausgewählten Modellvorhaben praktisch zu erproben, Lösungsmöglichkeiten zu veranschaulichen und unter realen Bedingungen im Zusammenwirken mit allen Betroffenen auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen.