Detailergebnis zu DOK-Nr. 42584
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung - Länderregelungen Bewertung Literaturauswahl
Autoren |
C. Böhme L. Preisler-Holl A. Bunzel |
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Sachgebiete |
2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels 5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) |
Berlin: Deutsches Institut für Urbanistik (difu), 1993, 181 S., 10 B, 8 T, zahlr. Q (difu-Materialien H. 3)
Die Eingriffsregelung gemäß § 8 Bundesnaturschutzgesetz ist ein wesentliches Instrument für die flächen- und raumdeckende Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege i.Z.m. erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild. Erfahrungen mit dem Vollzug der Eingriffsregelung in den Bundesländern zeigen Probleme auf, insbesondere bei der Akzeptanz der Eingriffsregelung bei den zuständigen Eingriffsbehörden, bei der Integration in bestehende Genehmigungsverfahren, bei der Bewertung und Ermittlung von Eingriff und Ausgleich, i.Z.m. Inhalt und Aufgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplanes und bei dem Verfahren zur Festlegung und Verwendung der Ausgleichsabgabe. Die vorliegende Studie wendet sich insbesondere an die Fachbehörden, Naturschutzverwaltung, Planungsämter und -büros sowie Investoren. Sie stellt eine wertvolle Arbeitshilfe zur Orientierung und verbesserten Handhabung der Eingriffsregelung dar. So werden einmal die Rechtsquellen, Kommentare und Hinweise zur Eingriffsregelung, Eingriffsdefinitionen, Inhalte und Aufgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie die Verfahren zur Festlegung der Ausgleichsabgabe in den Bundesländern in Übersichten nebst Erläuterungen systematisch und umfassend (mit Stand 31. März 1993) dargelegt. In einem weiteren Kapitel nehmen sich die Autoren der Bewertungsproblematik an, stellen die in den einzelnen Bundesländern hinsichtlich Naturhaushalt und Landschaftsbild angewandten Bewertungsmethoden zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleich dar und äußern sich kritisch zu deren Eignung für die Eingriffsregelung. Die eindrucksvolle Arbeit wird mit einer umfangreichen Literaturauswahl zur Eingriffsregelung ergänzt. Die Neufassung der §§ 4 und 8 des BNatSchG geändert durch Gesetz vom 22. April 1993 (BGBl I S. 466) ist im Anhang aufgeführt.