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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43175

Eckpunkte für die Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen - Auswertung der Fragebogenaktion des Landes

Autoren
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Schriftenreihe des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen H. 10, 1994, 12 S.

Mit der Übersendung eines umfangreichen Fragenkataloges zur Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat der nordrhein-westfälische Verkehrsminister im Januar 1994 den öffentlichen Dialog über die Umsetzung der Bahnreform in NRW eröffnet. In dem Katalog bittet der Minister 33 Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften sowie die Landtagsfraktionen und Behörden um ihre Zielvorstellungen und um Vorschläge zu den Zuständigkeiten, zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen und zur Finanzierung des Nahverkehrs. Die Befragung erbrachte eine hohe Rücklaufquote. Nach Auswertung der Fragebogeaktion sind jetzt die Eckpunkte für ein Landesregionalisierungsgesetz NRW festgelegt worden. Als ein Eckpunkt ist anzusehen, daß das Gesetz die kommunale Selbstverwaltung und Eigenverantwortung stärken soll; demzufolge werden auch keine Standards hinsichtlich des örtlichen und zeitlichen Angebotes des ÖPNV sowie hinsichtlich der Qualität des Angebotes festgelegt. Auch für den Nahverkehrsplan, den die jeweiligen Aufgabenträger (Kreise und kreisfreie Städte) aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung aufzustellen haben werden, gilt, daß seitens des Landes nur wenige zwingende Inhalte vorgegeben werden. Das Finanzierungskonzept des Gesetzentwurfes sieht vor, daß die Transfermittel, die das Land NRW aus Anlaß der Regionalisierung des SPNV erhält (1996: 1,15 Mrd. DM), zur Aufrechterhaltung des Bahnangebotes bis zum 31.12.1997 für den SPNV der Deutschen Bahn AG gebunden werden. Ab 1998 können SPNV-Leistungen der DB AG entweder dort bleiben oder durch Leistungen von nichtbundeseigenen Eisenbahnen oder Schienenverkehrsleistungen durch Busleistungen ersetzt werden. Die Mittel, die den Ländern im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes des Bundes als Ersatz für die fortfallenden Bundesfinanzhilfen nach dem GVFG ab 1997 gewährt werden (NRW: ca. 600 Mio. DM), sollen ausschließlich für Investitionen (Infrastrukturförderung und Fahrzeuge) verwendet werden. Der verbleibende Betrag der Mittel des Regionalisierungsgesetzes des Bundes (ca. 200 Mio. DM) soll für die Beschaffung von Fahrzeugen für den SPNV, für Betriebskostenzuschüsse für neue Strecken des SPNV sowie für den zusätzlichen Aufwand bei den Aufgabenträgern eingesetzt werden.