Detailergebnis zu DOK-Nr. 43615
Befestigungen für schwere Lasten - Asphalt hält das aus (Orig. engl.: Heavy duty pavements: Asphalt stands out well)
Autoren |
J.P.J. van der Heide |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 11.2 Asphaltstraßen |
in: Asphalt for European Roads, Proceedings of the EAPA Helsinki Symposium June 2nd-3rd 1994 in Helsinki, Finland. Breukelen: European Asphalt Pavement Association (EAPA), 1994, S. 40-85, 4 B, zahlr. T, Q
Befestigungen für schwere Lasten sind erforderlich, wenn die Jahresbelastung mehr als 1,2 x 10(hoch 6) Übergänge der Standardachslast von 100 kN beträgt, bei Lagerflächen mit einer Flächenpressung über 1 N/mm(hoch 2) oder bei Bus- und Kriechspuren mit einer Jahresbelastung mit mehr als 1,2 x 10(hoch 5) Übergängen der Standardachslast von 100 kN. Im Zuge der Verkehrszunahme und der Erhöhung der Achslasten werden immer mehr derartige Befestigungen benötigt. Der Vergleich der Vorgehensweise zur Konzeption dieser Straßenaufbauten in einigen europäischen Ländern zeigt wesentliche Unterschiede auf, während z.B. in Deutschland auf die RSt0 zurückgegriffen wird, werden in Holland Berechnungen durchgeführt und in Frankreich kommen hochtechnische Laborprüfverfahren zur Anwendung. Die künftige Entwicklung muß darauf ausgerichtet sein, mit Laborprüfverfahren die erforderlichen Kennwerte für die Berechnungsmodelle zu ermitteln. Diese Laborprüfverfahren (z.B. Wheel-Tracking-Test, 2/3/4-Punkt Biegeversuch, dynamischer Kriechversuch) werden im Zuge der europäischen Normung berücksichtigt. Am Beispiel des Flughafens Schiphol wird aufgezeigt, wie die Zusammenführung in der Praxis vollziehbar ist. Eine wesentliche Frage wird auch sein, wie in Zukunft die Qualitätssicherung vor allem bei Befestigungen für schwere Lasten geregelt werden soll, hauptsächlich im Hinblick auf die für den Baulastträger wichtigen Parameter wie Griffigkeit, Lärmentwicklung, Dauerhaftigkeit und Erhaltung. Aus der Sicht der Asphaltindustrie ist der Bereich Forschung und Entwicklung nur dann von Interesse, wenn sich die Erkenntnisse für die entwickelnde Firma in Gewinne umsetzen läßt. Dies ist u.a. dann möglich, wenn die Bauverträge so ausgestattet sind, daß sie lediglich Vorgaben bezüglich der Mindestanforderungen enthalten und der Auftragnehmer die Erfüllung dieser Anforderungen garantieren muß.