Detailergebnis zu DOK-Nr. 43809
Erläuterungen zu den Anforderungen der neuen ZTVE-StB 94 an den Verdichtungsgrad in Form einer 10 %-Mindestquantile
Autoren |
T. Deutler |
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Sachgebiete |
7.2 Erdarbeiten, Felsarbeiten, Verdichtung 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung |
Straße und Autobahn 46 (1995) Nr. 4, S. 210-218, 9 B, 1 T, 5 Q
War in den "alten" ZTVE-StB 76 für den Verdichtungsgrad die Einhaltung eines Mindestwertes gefordert, so wird in den "neuen" ZTVE-StB 94 die Verdichtungsanforderung durch Vorgabe einer 10 %-Mindestquantile formuliert. Anders als im Betonbau, wo man beim Prüfmerkmal "Druckfestigkeit" schon seit langem mit Quantilenforderungen arbeitet, müssen die Anwender der neuen ZTVE mit der für sie neuartigen Anforderung erst vertraut gemacht werden. Daher werden die zum Verständnis erforderlichen statistischen Begriffe "Schlechtanteil" und "Qualitätszahl" sowie die Quantilenforderung selbst ausführlich erläutert und an der sogenannten "Gaußschen Glockenkurve" geometrisch veranschaulicht. Die in der ZTVE bei Methode M1 angegebene statistische Entscheidungsregel, (vgl. auch TPBF, Teil E1), mit der man die Einhaltung der Quantilenforderung überprüft, wird hinsichtlich Konzept und Funktionsweise einsichtig gemacht und an mehreren Zahlenbeispielen dargelegt. Auf mögliche Mißverständnisse und Fehlinterpretationen wird hingewiesen. Die Ausführungen lassen sich analog auf andere Prüfmerkmale wie z.B. den Verformungsmodul sowie auf den Fall von vorgegebenen Höchstquantilen (z.B. beim Luftporenanteil) übertragen.