Detailergebnis zu DOK-Nr. 43957
Einschaltung eines Rechtsanwaltes bei der Abwicklung von Schadensfällen im Bereich der Straßenbauverwaltung - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8.11.1994 VI ZR 3/94
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes |
Neue Juristische Wochenschrift (1995) Nr. 7, S. 446-447
Das Urteil befaßt sich mit der Frage, ob bei Beschädigung von Straßeneinrichtungen durch Kraftfahrzeuge die Straßenbauverwaltung bei der Geltendmachung des Schadensersatzanspruches gegenüber dem Schädiger einen Rechtsanwalt einschalten und die hierbei entstehenden Kosten von den Geschädigten erstattet verlangen kann. Der Bundesgerichtshof kommt zu dem Ergebnis, daß in einfach gelagerten Schadensfällen, bei denen die Haftung nach Grund und Höhe derart klar ist, daß aus Sicht des Geschädigten kein Anlaß zum Zweifel an der Ersatzpflicht besteht, für die erstmalige Geltendmachung die Einschaltung eines Rechtsanwaltes durch die Straßenbauverwaltung nicht erforderlich ist, weil sie hierzu selbst in der Lage ist. Die kann aber die weitere Bearbeitung des Schadensfalles auf Kosten des Schädigers einem Rechtsanwalt übertragen, wenn die erste Anmeldung nicht zur unverzüglichen Regulierung des Schadens führt.