Detailergebnis zu DOK-Nr. 44286
Geldwertäquivalente für Beeinträchtigung des Naturhaushaltes - Eine Methode zur Ermittlung der Ausgleichsabgaben bei Eingriffen
Autoren |
H.-J. Schemel G. Hartmann K.-C. Wedekind |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels 5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) |
Natur und Landschaft 70 (1995) Nr. 5, S. 213-220, 6 B, 4 Q
Der "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes" sieht auf dem Gebiet der Eingriffsregelung einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Bemessung und Verwendung von Ausgleichszahlungen vor. Eine entsprechend entwickelte Methode zur monetären Bewertung der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft wird hier kurz vorgestellt. Dabei sollten Kostenelemente benannt, qualifiziert und in ein praktikables Berechnungsverfahren eingebracht werden. Die Höhe der Abgabe muß den Verlust an Funktionen und Werten des Naturhaushaltes abdecken. Bausteine der Berechnungsmethode sind einmal zur Beurteilung der Eingriffsintensität: die Beeinträchtigungsformen in Art und Umfang (Versiegelung, Außenanlage, Immissionen, faunistische Beeinträchtigungen). Zur Beurteilung der betroffenen Teile des Naturhaushaltes dienen die Bausteine: Biotope, Tierlebensräume; Wertkategorie des betroffenen Lebensraumes; Tabubiotope. Daraus werden die Bausteine: Abgabenkomponenten; Standard-Situationsabgabe abgeleitet. Bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe werden die Sachkosten für den Herstellungsaufwand pro Lebensraumtyp, die Zeitabgabe, die Risiko- und Wertabgaben zugrunde gelegt. Soweit der Eingriffsverursacher Naturalmaßnahmen durchführt, werden diese je nach Art und Qualität in Form eines Prozentialabzuges der Abgabe berücksichtigt. Die Methodik wird an einem Fallbeispiel der "Beeinträchtigung eines Halbtrockenrasens durch eine Straße" veranschaulicht.