Detailergebnis zu DOK-Nr. 44454
Einsatz und Gestaltung von Kreisverkehrsplätzen an Bundesstraßen außerhalb bebauter Gebiete
Autoren |
W. Brilon L. Bondzio |
---|---|
Sachgebiete |
5.11 Knotenpunkte |
Bonn: Bundesministerium für Verkehr, 1995, 24 S., 10 B, 1 T
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Nr. 18/95 werden vom BMV Anwendungshinweise für Kreisverkehrsplätze im Zuge von Bundesstraßen eingeführt. Es enthält Einsatzempfehlungen, Aussagen zur Leistungsfähigkeit, Gestaltungs- und Beschilderungspläne sowie Hinweise für die Führung von Fußgängern und Radfahrern. Die Ausführungen beziehen sich primär auf kleine einstreifige Kreisplätze bis R = 40 m an einbahnigen Straßen der Kategorie A II (als LSA-Ersatz ggf. auch bei Kat. A I); für große Kreisel ab R = 45 m und Kreisel an zweibahnigen Straßen müssen gesonderte Abstimmungen und Begleituntersuchungen erfolgen. Die Knotengrundformen I bis VI der RAS-K1 bleiben die Regellösungen für Außerortsstraßen; Haupteinsatzkriterien für den Kreisplatz sind u.a.: Abbau von Unfällen infolge schlechter Erkennbarkeit, Verringerung der Gesamtwartezeiten, kostengünstiger und flächensparender Ersatz für signalgeregelte Knoten bzw. für teilplanfreie Kreuzungen. Bei stark ungleichen Verkehrsbelastungen (Nebenstromanteil unter 20 %) und bei mehr als 20.000 Fz./24 h in der Summe der Zufahrten kommen Kreisplätze nicht in Betracht. In Diagrammen können Leistungsfähigkeit und Wartezeit ermittelt werden (Beispiel im Anhang). Ferner werden die Konstruktion der Eckausrundung, die Breitenberechnung der Fahrbahn, die Gestaltung der Zufahrten und der Fahrbahnteiler, die Plazierung der Verkehrszeichen sowie die Radverkehrsführung dargestellt. Bei Radwegen werden die Radfahrer nicht auf der Fahrbahn sondern auf 5 m abgesetzten Furten geführt, die Wartepflicht ist besonders zu verdeutlichen.