Detailergebnis zu DOK-Nr. 44957
Folgekosten bei Versorgungsleitungen
Autoren |
M. Ronellenfitsch |
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Sachgebiete |
3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen |
Speyer: Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 1996, S. 67-134 ( Speyerer Forschungsberichte H. 157)
Der Verfasser untersucht die Kostentragungspflicht bei straßenbaubedingten Verlegungen, Änderungen oder Sicherungen von Versorgungsleitungen. Im Anschluß an eine ausführliche Beschreibung der Rechtslage in den alten Bundesländern vor der Wiedervereinigung erfolgt eine Beurteilung der Folgekostenproblematik in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung unter Würdigung des Schrifttums der ehemaligen DDR, Auswertung aktueller Beiträge und der vor dem 3.10.1990 einschlägigen straßen- und energierechtlichen Vorschriften sowie der einigungsvertraglichen Regelungen. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, es bestehe eine Gesetzeskonkurrenz zwischen Straßenrecht und Energieverordnungen, wobei ersteres die spezielleren Regelungen enthalte. Weder sachliche noch rechtliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Folgekostenlast in den alten und in den neuen Ländern. Die Folgekostenpflicht der Energieversorgungsunternehmen bei straßenbaubedingten Leitungsänderungen korreliere mit den ihnen unentgeltlich eingeräumten Mitbenutzungsrechten an öffentlichen Straßen und Wegen.