Detailergebnis zu DOK-Nr. 44958
Auswirkungen des Grundbuchbereinigungsgesetz auf die Frage, wer die Herstellungskosten bei der Schaffung neuer Berührungspunkte zwischen Versorgungsleitungen und öffentlichen Straßen in den neuen Bundesländern zu tragen hat
Autoren |
F. Schlosser |
---|---|
Sachgebiete |
3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen |
Speyer: Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 1996, S. 135-149 (Speyerer Forschungsberichte H. 157)
Unter dem Gesichtspunkt der Kostentragungspflichtigkeit bei straßenbaubedingten Änderungen von Versorgungsleitungen in den neuen Bundesländern untersucht der Autor die Verfassungsmäßigkeit des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz. Er kommt zu dem Ergebnis, daß es sich bei den durch das Grundbuchbereinigungsgesetz den Versorgungsunternehmen eingeräumten beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten für am 3. Oktober 1990 in den neuen Ländern bestehende Versorgungsleitungen um eine Legalenteignung handelt, daß die Voraussetzungen nach den vom Bundesverwaltungsgericht im sogenannten Hamburger Deichurteil zu Artikel 14 Abs. 3 Satz 2 GG aufgestellten Grundsätzen hierfür jedoch nicht gegeben waren. Eine gerechte Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten sei nicht vorgenommen worden. Zudem verstieße die Regelung des Grundbuchbereinigungsgesetzes gegen Artikel 3 GG und die Regelungen des Einigungsvertrages.