Detailergebnis zu DOK-Nr. 45140
Vergleich des Verkehrsordnungrechts der Länder in Europa (FP 2.9301 der BASt)
Autoren |
D. Ellinghaus J. Steinbrecher K. Seidenstecher |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Köln: IFAPLAN Gesellschaft für angewandte Sozialforschung und Planung, 1996, 116 S., 10 T
Es werden das Verkehrsordnungsrecht sieben europäischer Länder (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Spanien, Schweiz) analysiert und Verhaltensvorschriften, die für Fußgänger und Radfahrer und für Kraftfahrer gegenüber diesen beiden Verkehrsteilnehmergruppen gelten, verglichen. Zwischen den sieben Ländern bestehen erhebliche Divergenzen in den Vorschriften, nicht nur hinsichtlich von Einzelvorschriften, sondern bis in die gesetzlichen Grundlagen. So gesteht das angelsächsische Recht dem Einzelnen mehr Eigenverantwortlichkeit zu als andere Rechtssysteme und die neue niederländische Straßenverkehrsordnung ist durch eine weitgehende Deregulierung gekennzeichnet. Unterschiedlichkeiten bestehen bei den Fußgängern beispielsweise hinsichtlich der Verpflichtung, Querungsangebote zu nutzen oder die Signalisation an Ampeln, bei den Radfahrern hinsichtlich der Vorfahrtregelungen, der Mitbenutzung von Radwegen durch Mofas, der Mitbenutzung von Busspuren durch Radfahrer oder auch des Transportes von Kindern auf dem Fahrrad oder in Fahrradanhängern. Trotz vielfältiger Unterschiede und des stetig wachsenden grenzüberschreitenden Verkehrs sind die Tendenzen zur Harmonisierung der Vorschriften in den verantwortlichen Ministerien eher gering. Da nicht davon auszugehen ist, daß in absehbarer Zeit Übereinstimmung über eine einheitliche europäische Straßenverkehrsordnung erreicht wird, wird die Entwicklung eines europäischen Straßenverkehrs-Nutzerhandbuchs vorgeschlagen, das die wichtigsten Regeln der verschiedenen europäische Länder enthalten sollte, ohne die nationalen Gesetzeswerke zu ersetzen; für Deutschland werden konkrete Modifikationen abgeleitet.