Detailergebnis zu DOK-Nr. 45539
Beschleunigung contra Rechtsstaatlichkeit? - Der Abbau der UVP im Bundesverkehrsplanungsrecht
Autoren |
R. Jülich |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-Report 10 (1996) Nr. 3/4, S. 112-115, 3 B, 25 Q
Die vorliegende Zusammenfassung der Studie "Bürgerrechte im Umweltschutz" des Öko-Institutes e.V. legt dar, inwieweit Neuregelungen und Änderungen von umweltrelevanten Genehmigungsverfahren im Verkehrsplanungsrecht zu einer Verringerung der Mitwirkungsrechte der Öffentlichkeit und zum Abbau von Umweltschutzvorschriften conträr zu Vorgaben der EG-UVP-Richtlinie und des UVP-Gesetzes geführt haben. Eingeleitet wurde diese Entwicklung bereits 1990 mit der Neuregelung des Fernstraßenausbaugesetzes, wonach nun die Erforderlichkeit einer Bundesfernstraße vorzeitig normiert und nicht mehr auf allen Planungsstufen in Frage gestellt werden konnte. Eine frühzeitige UVP ist auf dieser frühen Entscheidungsebene nicht vorgeschrieben. Das 1991 mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung von Verkehrsverfahren im Zusammenhang mit dem Aufbau Ost erlassene Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, das 1993 folgende Planungsvereinfachungsgesetz mit der Einführung der sog. "Plangenehmigung" sowie die sog. Maßnahmengesetze für Verkehrsinvestitionen haben danach erheblich zu einer Verringerung der Mitwirkungsrechte der Bürger und der Naturschutzverbände sowie zu einem Abbau der Umweltschutzvorgaben und Umweltstandards im Sinne einer frühzeitigen, vor Abschluß von Entscheidungs- und Zulassungsverfahren praktizierten, effektiven Umweltvorsorge geführt.