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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45540

Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS), Teil: Landschaftspflege (RAS-LP), Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung (RAS-LP 1), Ausgabe 1996

Autoren
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1996, 30 S., 7 T, Anhang (FGSV-Nr. 293/1)

In der Straßenplanung sind bei den unterschiedlichen Planungsstufen von der Bedarfs- bis zur Ausführungsplanung neben den verkehrs-/entwurfs-/bautechnischen Belangen auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Die RAS-LP 1 enthalten methodische Vorgaben und erläutern die Vorgehensweise für den landschaftspflegerischen Begleitplan, der auf der Stufe der Entwurfsplanung das Pendant zum Straßenentwurf darstellt. Die Aussagen haben jedoch auch, unter Beachtung der unterschiedlichen Ziele und Maßstäbe, grundsätzliche Gültigkeit für die landschaftspflegerischen Fachbeiträge auf der Ebene der Bedarfs- und Linienplanung. In Kapitel 1 der RAS-LP 1 werden der gesamte Planungsprozeß mit den zunehmend konkreter werdenden Planungsstufen, die dabei jeweils erforderlichen Pläne sowie deren Aufgaben und Inhalte zunächst in knapper Form dargelegt. Kapitel 2 beschäftigt sich dann konkret mit Methoden und Inhalten der landschaftspflegerischen Begleitplanung, differenziert nach den Unterkapiteln Abgrenzung des Untersuchungsraumes, Bestandserfassung und -bewertung, Konfliktanalyse und Entwurfsoptimierung sowie Planung der landschaftspflegerischen Maßnahmen. Ergänzt werden die Ausführungen durch 5 Anhänge, in denen vor allem in tabellarischer Form die Planungsgrundlagen und Wirkungszusammenhänge zu Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie die straßenbedingten Wirkungen auf Natur und Landschaft dargestellt (Anhang 1), Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Biotoptypen gegeben (Anhang 2) und, wieder überwiegend tabellarisch, mögliche straßenbauliche und landschaftspflegerische Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen und Tiere sowie Landschaftsbild/Erholung differenziert zusammengestellt werden (Anhang 3). Anhang 4 enthält eine Zusammenstellung häufig gebrauchter, aber vor allem für den Nicht-Spezialisten manchmal unverständlicher Fachbegriffe einschließlich ihrer Bedeutung und im Anhang 5 sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen, Technischen Regelwerke und Arbeitshilfen aufgelistet.