Detailergebnis zu DOK-Nr. 45689
Prüfung und Kennzeichnung von stabilisierenden Zusätzen und stabilisierenden Stoffen für den Asphaltstraßenbau
Autoren | |
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Sachgebiete |
9.1 Bitumen, Asphalt 9.4 Chemische Stoffe, Kunststoffe (Haftmittel, Zusatzmittel) |
Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1997, 14 S., 3 B, 1 T (FGSV-Arbeitspapier Nr. 42). - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/ap-stabilisierende-zusatze
Mit dem Arbeitspapier wird der Versuch unternommen, die verschiedenartigsten stabilisierenden Stoffe und Zusätze im Asphaltstraßenbau, z.B. bei Verwendung in Splittmastixasphalt oder Dränasphalt, identifizieren zu können. Die Wirksamkeit oder Richt- bzw. Grenzwerte werden nicht angesprochen. Allerdings wird dem Hersteller oder Anwender die Möglichkeit gegeben, sich ein Bild über die kennzeichnenden Eigenschaften und die Gleichmäßigkeit des jeweiligen Produktes zu verschaffen. Unterschieden wird zwischen stabilisierenden Zusätzen (Fasern oder Pulver), Füller mit Stabilisierenden Zusätzen und Besonderen Füllern; letztere sind Füller, die ohne irgendwelche Zugaben als stabilisierende Stoffe wirken. Grundsätzlich gelten für die Prüfung und Probenahme der Stoffe, die in verschiedenen Verpackungsformen und auch Zuständen angeliefert werden, die entsprechenden Normen für Naturstein und die Technischen Prüfvorschriften für Mineralstoffe im Straßenbau. In einer Übersichtstabelle sind die kennzeichnenden Eigenschaften dargestellt. Sie erstrecken sich auf die äußere Beschaffenheit mit einer makroskopischen Ansprache (Homogenität, Farbe, Geruch, Zusammenballungen) und einer mikroskopischen Ansprache (Materialart und ungefähre Anteile, Beschaffenheit) sowie beschreibende Eigenschaften (Korngrößenverteilung, Fasergrößenverteilung, Faserdurchmesser, Trocknungsverlust, Glühverlust, Dichte, Rigden-Hohlraum, Wasserempfindlichkeit, Wasserlösliche Anteile, Versteifende Wirkung). Hierzu sind in einem gesonderten Abschnitt die Prüfverfahren aufgelistet. Abschließend wird dem Hersteller empfohlen, die Notwendigkeit der Vorlage eines Sicherheitsdatenblattes zu überprüfen.