Detailergebnis zu DOK-Nr. 45731
Gesetz über die gebührenpflichtigen Autobahnen: Kommentar (Orig. poln.: Ustawa o autostradach platnych: komenterz, przepisy wykonawcze)
Autoren |
H. Jedrzejewski L. Kostorkiewicz S. Rybak |
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Sachgebiete |
2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren 3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht |
Warschau; Zielona Gora: Zachodnie Centrum Organizacji, 1996, 155 S.
1996 ist der erste und bisher einzige Kommentar zu dem Gesetz über die gebührenpflichtigen Autobahnen vom 24. Oktober 1994 erschienen (fortan: abgekürzt Autobahngesetz). Mit diesem Gesetz will die polnische Regierung den dringend erforderlichen Bau von Autobahnen fördern; bisher gibt es in der Republik Polen erst ca. 260 Kilometer Autobahnen. Um den Autobahnbau zu fördern, ist vorgesehen, insbesondere privates Kapital zu mobilisieren: Der Autobahnbau soll von Gesellschaften des Privatrechts - GmbH und AG - durchgeführt werden, die hierfür entsprechende Konzessionen erwerben können und sich durch die Erhebung von Mautgebühren refinanzieren sollen. Das Autobahngesetz hat zur Gründung einer neuen Behörde, der "Agentur für Autobahnbau und Autobahnbetrieb" geführt, die insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen soll: Durchführung der erforderlichen planerischen Vorarbeiten; Grunderwerb zugunsten des Staatsschatzes; Durchführung der öffentlichen Ausschreibung für die Konzessionsvergabe; Überwachung des Baus und des Betriebs der Autobahnen in Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Konzession und des Konzessionsvertrages. Die Rechts- und Fachaufsicht über die Agentur liegt beim Ministerium für Transport und Seewirtschaft. Dieses ist auch für die Erteilung der Konzession zuständig. Vertragspartner des zivilrechtlich ausgestalteten Konzessionsvertrags sind das Ministerium und der Konzessionsnehmer. Der jetzt vom Autorenteam vorgelegte Kommentar erläutert die Einzelbestimmungen des Autobahngesetzes und trifft vorsichtige Prognosen, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden wird. Sehr hilfreich ist die dem Kommentar angefügte Vorschriftensammlung.