Detailergebnis zu DOK-Nr. 45732
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - Wie wirken sich die untergesetzlichen Regelwerke aus?
Autoren |
D. Tommerdich |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Jahrbuch BR der Zeitschrift Baustoff Recycling + Deponietechnik 13 (1997) Nr. 1, S. 8-11, 4 B
Das am 7.10.1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat den im EG-Recht begründeten weiten Abfallbegriff eingeführt. Dieser umfaßt nicht nur wie nach altem Recht die Abfälle zur Beseitigung, sondern auch die Abfälle zur Verwertung. Hierdurch wird die Verwertung von Reststoffen und Wirtschaftsgütern dem Abfallrecht unterworfen. Dies ist von großer Bedeutung für den Bereich der Bauabfälle. Es wird ein Überblick über die Verordnungen gegeben, die notwendig sind, um die Vollziehbarkeit des Gesetzes mit seinem weiten Abfallbegriff zu gewährleisten. Die neuen Regeln befassen sich mit der neuen Einordnung von Abfällen, die künftig in nicht überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung, überwachungsbedürftig Abfälle zur Verwertung, besonders überwachungsbedürftige Abfälle und überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung einzuteilen sind. Das Regelungswerk enthält weiterhin Vorschriften über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise und den Transport von Abfällen sowie für Entsorgungsfachbetriebe, die Tätigkeit und Anerkennung von Entsorgergemeinschaften und die Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Bilanzen.